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Warum mit Maske hören und verstehen schwieriger ist...

Auch die großen Zeitungen haben es schon zum Thema gemacht. Hören & Verstehen wird schwieriger, wenn das Gegenüber eine Maske trägt. Warum das so ist, und was man dagegen tun kann, erklären wir in diesem Beitrag.

Mit Maske wird Hören und Verstehen schwieriger

„Mit einer Maske verstehe ich einfach gar nichts“

So titelte schon im April die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Tagesschau schrieb am 16. Mai „Wenn stört, was schützen soll“.

Fakt ist: Für Menschen mit Hörschädigung bringt die Maskenpflicht erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Und selbst wenn man bisher der Meinung war, gut zu hören – mit Maske „fühlt“ sich das plötzlich anders an, und man muss doch öfter als vorher „Wie bitte?“ nachfragen.

Mit Maske hören und verstehen? Da fehlt etwas.

Wir alle beziehen beim Hören und Verstehen das sogenannte Mundbild mit ein, also die Bewegungen von Lippen und Mundwinkel, eigentlich die ganze Gesichtsmimik. Das passiert ganz unbewusst. Körpersprache und Gestik ergänzen die Kommunikation zusätzlich. Insgesamt übermitteln wir mit Gesicht und Körper mehr Informationen als mit der Sprache selbst – ca. 55 % unserer Kommunikation funktionieren über Gestik und Mimik ermittelte das Allensbach Institut 2016.
Wenn wir jetzt eines unserer wichtigsten Kommunikationsmittel, das Gesicht, nur noch bruchstückhaft sehen, dann tun sich auch Menschen mit tadellosem Gehör schwerer.
Wenn das Gehör aber sowieso schon geschädigt ist, ist das Mundbild umso wichtiger und die Verständigungsprobleme werden noch gravierender.
Z.B. im Supermarkt: der Kassierer sitzt mit Maske hinter einer spiegelnden Plexiglasscheibe – da kann schon eine ganz leichte Hörminderung das Verstehen schwermachen. Man hört verschwommener, nicht weil das Gegenüber nuschelt, sondern weil die ergänzenden Informationen aus dem Mundbild fehlen, die Plexiglaswand schluckt außerdem viel vom Schall – es kommt zu wenig beim Empfänger an.
Auch der Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) führt aus, dass ein Gesprächspartner ohne oder mit Maske für „Menschen mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Hörverlust oft schon den Unterschied zwischen Noch-zurecht-kommen und Nicht-mehr-verstehen-können“ bedeutet. In einer Pressemitteilung vom 5.5.2020 schreibt der Verband: „Für die Betroffenen äußern sich diese Schwierigkeiten nicht nur in einer stark eingeschränkten und teilweise nicht mehr möglichen Kommunikation. Für nicht wenige entwickeln sich aus der eintretenden kommunikativen Isolation Ängste und psychische Belastungen. Das betrifft das Alltagsleben in der Gesellschaft genauso wie die Kommunikation am Arbeitsplatz.“
Immerhin leben in Bayern rund 15.000 Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 Prozent. Geringer gradige Hörverluste sind noch weitaus häufiger. Das Thema geht also ganz viele von uns an!

Hörgeräte verbessern das Hör-Verstehen enorm.

Bevor wir uns also mit Spezialmasken, Gesichtsvisieren oder Gebärdensprache befassen, denken wir zuerst an das, was für die größere Anzahl von leichten Hörminderungen relevant ist. Das Hör-Verstehen selbst.
Gerade bei leichten bis mittleren Hörverlusten – und das sind nun einmal die weitaus häufigeren Fälle – können Hörgeräte die Defizite des eigenen akustischen Apparats gut ausgleichen.
Mittlerweile sind die Hörsysteme so klein, dass sie sich sogar direkt im Gehörgang verstecken können. Diese sogenannten Im-Ohr-Hörgeräte sind mittlerweile ungemein leistungsfähig. Von außen sind sie kaum zu sehen, und in Kombination mit Maske und vielleicht noch mit Brille sind sie zudem komfortabler als sogenannte Hinter-dem-Ohr-Geräte.

Die Krankenkassen unterstützen das gute Hören

Anders als bei Brillen zahlen die Krankenkassen, ob gesetzlich oder privat, bei Hörgeräten kräftig mit. Voraussetzung ist die Verordnung eines HNO-Arztes. Hier steht alles, was Sie dazu wissen müssen.
Wenn Sie also das Gefühl haben, Ihr Gegenüber mit Maske schlechter zu verstehen, zögern Sie nicht. Machen Sie einen kostenlosen Hörtest bei Ihrem Hörakustiker. Und testen Sie kostenlos Hörsysteme aller Qualitätsstufen in Ihrer gewohnten Umgebung, in Beruf und Freizeit.
Es gibt keinen Grund, auf ein gutes Hör-Verstehen zu verzichten. Jeder kann sich ein Hörsystem leisten, und auch einfachere Geräte sind heutzutage kleine Hightech-Wunder, die viel bewirken können und dabei noch sehr gut aussehen, oder sich diskret im Gehörgang verstecken.

Helfen Spezialmasken und Gesichtsvisiere beim Verstehen?

Manche Menschen behelfen sich mit Zetteln; schreiben sich vorher auf, was sie einkaufen wollen und halten einen „Entschuldigungszettel“ bereit, auf dem steht „bitte halten Sie mich nicht für unhöflich, wenn ich nicht gleich antworte oder reagiere – ich bin hörgeschädigt und verstehe Sie hinter der Maske einfach nicht.“ Auch Apps auf dem Smartphone zur Spracherkennung oder Gebärdensprache-Übersetzung können helfen.
Schwerhörigen-Verbände fordern Masken mit einem durchsichtigen Klarschutz-Teil, durch den man das Mundbild erkennen kann. Die Tagesschau berichtete schon Mitte April von einer Initiative aus Andalusien, die solche Masken entwickelte, denn auch in Spanien sind rund eine Million Menschen schwer hörgeschädigt.

Derzeit werden solche Masken noch nicht industriell hergestellt, aber natürlich gibt es Nähanleitungen im Internet und mittlerweile auch Quellen in den USA. Doch das allein ist auch keine Lösung: denn es nutzt nichts, wenn Menschen mit Hörminderung solche Klarsicht-Masken tragen – ihre Gesprächspartner müssten es tun. UND: da die Klarsichtteile keine Feuchtigkeit aufsaugen können, beschlagen sie durch die Atemluft sehr schnell und das Mundbild wird wieder verdeckt.
Gesichtsvisiere, sogenannten Face-Shields könnten eine Lösung sein, da sie durchsichtig über dem ganzen Gesicht getragen werden. Aber sie sind virologisch sehr umstritten, da sie unten und an den Seiten in keinster Weise anliegen und den keim-übertragenden Aerosolen jede Menge Raum lassen.

Gebärdensprache in Zeiten der Maskenpflicht

Übrigens: Menschen mit hochgradigem Hörverlust oder Gehörlose – und das sind nach Informationen des deutschen Schwerhörigenbundes rund eine Million in Deutschland – nutzen meist Gebärdensprache zur Kommunikation. Aber auch das funktioniert nicht ohne Mundbild. Eine Gebärde hat oft mehrere Bedeutungen, die sich nur im Mundbild unterscheiden. Mit Maske hilft also auch Gebärdensprache nur begrenzt weiter.

Maske abnehmen erlaubt?

Im Hinblick auf die Maskenpflicht appellierte der Deutsche Schwerhörigenbund bereits Anfang Mai an die Landesregierungen, „für die Kommunikation mit schwerhörigen und gehörlosen Menschen eine Ausnahmeregel festzulegen, nach der in diesen Fällen ein kurzzeitiges Abnehmen des Mundschutzes unter Wahrung des Abstandsgebots zulässig ist, um die Verständigung zu gewährleisten. Das würde für den alltäglichen Umgang Rechtssicherheit schaffen. Da die hörbeeinträchtigen Menschen selbst in diesen Situationen den Mundschutz weiter anbehalten, würde nach Ansicht des Deutschen Schwerhörigenbundes durch diese Maßnahme das Ziel der Mund-Nasenschutzpflicht nicht über Gebühr beeinträchtigt.“
Das Gleiche forderte auch Hessische Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen: Beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch in Arztpraxen soll das Personal unter Einhaltung der Abstandsregeln die Maske abnehmen dürfen, wenn sie mit Gehörlosen oder Schwerhörigen sprechen, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen – mit Erfolg: Die FAZ berichtete darüber schon am 29.04.: Laut Aussage der hessischen Landesregierung kann von einer geltenden Maskenpflicht befreit werden, wenn eine Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit durch einen Schwerbehindertenausweis gewiesen werden kann.
Auch in Nordrhein-Westfalen ist es mittlerweile erlaubt, für die Kommunikation mit tauben oder schwerhörigen Menschen die Mund-Nasen-Bedeckung vorübergehend abzulegen, wenn das für eine Dienstleitung zwingend nötig ist.
Und selbst unser strenges Bayern ist Mitte Mai nachgezogen
„Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist“, so zitiert der Bayerische Rundfunk die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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